Studienbeginn
Der Masterstudiengang startet jeweils zum Wintersemester an der Universität Köln. Studienbeginn ist in der Regel der erste Werktag im Oktober.
Studienabschluss
Der einjährige Masterstudiengang wird mit dem folgenden Abschluss beendet:
Master of Laws – LL.M. von der Universität zu Köln verliehen.
Der verliehene Abschluss des Master of Laws, LL.M., ist ein akademischer Grad, der hinter dem Namen geführt wird (z.B. Christian Lacroix, LL.M.). Dieser Abschluss mit einem Umfang von 60 Credits ist international anerkannt und bescheinigt die Konformität des Studiengangs mit den Bologna-Kriterien.
Derzeit ersetzt der Master allerdings noch nicht die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung, die formale Voraussetzungen für die Zulassung zum Richteramt und zur Anwaltschaft in Deutschland sind.
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang stellen wir hier zur Verfügung:
Studien- und Prüfungsordnung für den Deutsch-Französischen Masterstudiengang Wirtschaftsrecht Köln/Paris 1
Weitere Informationen zum Hauptfachstudium Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln (externer Link)